Werden Sie Mitglied

Sehr geehrte Eltern der Schülerinnen und Schüler des Albrecht-Altdorfer-Gymnasiums,

der Verein hat es sich seit über 30 Jahren zum Ziel gesetzt, die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums dort finanziell zu unterstützen, wo die Mittel der öffentlichen Aufwandsträger nicht ausreichen oder gänzlich fehlen.

So half und hilft der Verein der Freunde mit finanziellen Zuschüssen z.B. bei

  • Ausstattung der Schachgruppe
  • Anschaffung von neuen Medien (Beamer, Laptops u.ä.)
  • der Neueinrichtung der Schulbibliothek mit Bibliotheksmöbeln
  • der Anschaffung wichtiger Literatur und Standardwerke für die Schülerbibliothek
  • Beihilfen an finanziell schwächer gestellte Schülerinnen und Schüler, um an Klassenfahrten, Schülerfreizeiten u.ä. teilnehmen zu können.
Infostand des Vereins der Freunde des AAG

Aber auch bei notwendigen Anschaffungen im musischen, künstlerischen und/oder sportlichen Bereich und vielen anderen Aktivitäten stand der Verein Pate.

Ihre Beiträge und Spenden kommen ausnahmslos den Schülerinnen und Schüler zugute.
Tragen Sie dazu bei, dass der Verein der Freunde des Albrecht-Altdorfer-Gymnasiums auch weiterhin die Schule tatkräftig unterstützen kann.

Um unsere Ziele für die Schüler des AAG verwirklichen zu können, brauchen wir viele Unterstützer und Helfer.

Sie können auf verschiedene Arten bei uns mitmachen:

Beitritt zum Verein der Freunde des AAG

Werden Sie Mitglied!

Die Beitrittserklärung finden Sie hier auch als Download:

Beitrittserklärung Verein der Freunde des AAG

Ich melde mich als Mitglied beim Verein „Freunde des Albrecht-Altdorfer-Gymnasiums“ Minoritenweg 33, 93047 Regensburg, an und erkläre mich bereit, den Jahresbeitrag in Höhe von € 30,00 zu entrichten. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs beträgt der Jahresbeitrag € 15,00.

AnredePflichtfeld*

Verein der Freunde des Albrecht-Altdorfer-Gymnasiums Regensburg
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE76ZZZ00000115777
Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige in stets widerruflicher Weise den Verein „Freunde des Albrecht-Altdorfer-Gymnasiums-Regensburg“, den Jahresbeitrag von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

DatenschutzPflichtfeld*
Lastschrift genehmigtPflichtfeld*
E-Mail-Kopie
Bitte addieren Sie 8 und 5.
Finanzielle Unterstützung in Form einer Spende

Sie unterstützen den Verein auch durch eine einmalige Spende. Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

Ihre Spende richten Sie bitte an folgendes Konto:

Verein der Freunde des AAG Regensburg e.V.
IBAN: DE 79 7509 0000 0000 0321 23
BIC: GENODEF 1 R01
Vereinsbank Regensburg

Engagement beim Projekt "GiZ"

Über das finanzielle Engagement hinaus fördern wir mit unserer Aktion „Gemeinsam in die Zukunft (GiZ)“ die Schule aktiv durch die Bildung von Kompetenzpools aus Ehemaligen, Förderern und Interessierten. So entstand in den letzten Jahren ein Netzwerk, das von der Schule bei der Vermittlung von Praktikumsstellen, der Suche nach kompetenten Referenten für verschiedene Themen oder wissenschaftliche Exkursionen genützt werden kann.

Wenn Sie Interesse haben mitzumachen, tragen Sie sich in unseren Kompetenzpool ein.

Satzung des Vereins der Freunde des Albrecht-Altdorfer-Gymnasiums

I. Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Freunde des Albrecht-Altdorfer-Gymnasiums e.V.“.
Sitz des Vereins ist Regensburg. Die Anschrift lautet: Freunde des Albrecht-Altdorfer-Gymnasiums e.V., Minoritenweg 33, 93047 Regensburg.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

II. Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Albrecht-Altdorfer-Gymnasiums (früher Neues Gymnasium).
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die ideelle und materielle Unterstützung der Belange und die Pflege der Kontakte der Schule zu ehemaligen Lehrern, Schülern sowie Freunden der Schule.

Der Verein ist unabhängig in religiöser und parteipolitischer Hinsicht.

III. Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

IV. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

V. Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, ebenso Personenvereinigungen sowie Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Mitglieder verpflichten sich, den Verein bei der Erfüllung seiner Ziele zu unterstützen sowie seine Interessen nach besten Kräften zu wahren und zu fördern.

VI. Beiträge, Vermögen

Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Beitrag. Näheres regelt die Beitragsordnung, die nicht Bestandteil dieser Satzung ist.

VII. Die Mitgliedschaft erlischt

a) durch Ableben,
b) durch Kündigung, die schriftlich an den Verein zu richten ist. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Geschäftsjahres wirksam.
c) Durch Ausschluss, der durch Beschluss des Vorstandes wegen grober Verletzung der satzungsmäßigen Mitgliedspflichten oder wegen Verstoßes gegen Vereinszwecke oder wegen vereinsschädigenden Verhaltens erfolgen kann. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Betroffenen mit 2/3 Mehrheit.

VIII. Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

IX. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand schriftlich mindestens 2 Wochen vorher einberufen. Sie soll mindestens einmal im Jahre stattfinden. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Satzungsänderungen und bei Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von drei Viertel aller anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei allen anderen Abstimmungen entscheidet einfache Mehrheit der
erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Versammlung.

Der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:
a) die Erstattung des Geschäftsberichtes und Rechnungslegung durch den Vorstand,
b) Bestellung und Widerruf der Bestellung der Mitglieder des Vorstandes,
c) Wahl eines Kassenprüfers, der nicht dem Vorstand angehört,
d) Entlastung des Vorstandes,
e) Beschlussfassung über die vom Vorstand und den Mitgliedern eingebrachten Anträge,
f) Annahme und Änderung der Satzung.

Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung dem 2. Vorsitzenden, im Falle von dessen Verhinderung dem 3. Vorsitzenden. Sind sämtliche Vorsitzende verhindert, so wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Die in der Versammlung gestellten Anträge und gefassten Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Leiter der Versammlung und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

X. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem 3. Vorsitzenden
d) dem Schriftführer
e) dem Schatzmeister
f) dem aus mindestens 5 Personen bestehenden Beirat.

Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB vertreten. Im Falle seiner Verhinderung tritt in diese Befugnis entweder der 2. oder der 3. Vorsitzende.

Dem Vorsitzenden obliegt die Vereinsleitung, insbesondere auch die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Der Vorstand wird auf 3 Jahre gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Er kann für besondere Aufgabengebiete, z.B. die Vorbereitung und Durchführung der 100-Jahr-Feier des Bestehens des Albrecht-Altdorfer-Gymnasiums einen Ausschuss oder einzelne Beauftragte bestellen. Beschlüsse werden durch die Mehrheit der Mitglieder der Vorstandschaft gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des jeweiligen Vorsitzenden. Der Vorstand erstellt für jedes Jahr einen Geschäftsbericht und lässt die Kassenführung prüfen. Die Kassenprüfung erfolgt durch 2 Kassenprüfer, die von der Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt werden. Der Geschäftsbericht und der geprüfte Kassenbericht werden in der ordentlichen Hauptversammlung vorgetragen.

XI. Wahl des Vorstandes

Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die schriftlich oder in der Wahlversammlung auch mündlich eingebracht werden können. Die Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Vorstandes werden von dem Wahlobmann festgestellt, der vor der Wahl von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder bestimmt wird. Die Leitung der Wahl und die Feststellung der gewählten Mitglieder des Vorstandes obliegt dem Wahlobmann.

XII. Auflösen des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Albrecht-Altdorfer-Gymnasium, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, insbesondere zur Unterhaltung der wissenschaftlichen und musischen Einrichtungen.

Regensburg, 18. Juli 2017

Satzung als Download

Vielen Dank für Ihre Mitgliedschaft, Ihre Spende und Ihr Interesse.